Der kantonale Richtplan ist
das Führungsinstrument der Regierung für die räumliche Entwicklung. Der
Richtplan setzt die Leitplanken für die räumliche Entwicklung des Kantons und
legt die Tätigkeiten fest, die zur Verwirklichung der angestrebten räumlichen
Ordnung beitragen.
Text und Karte vom Richtplan finden Sie auch unter
Download
Der kantonale Richtplan wurde am 19. September 2003 vom Bundesrat genehmigt.
Anpassungen sorgen dafür, dass der Richtplan aktuell ist (siehe
Anpassungen)