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Der kantonale Richtplan ist das Führungsinstrument der Regierung für die räumliche Entwicklung. Mit dem Richtplan werden Leitplanken für die räumliche Entwicklung des Kantons Graubünden gesetzt und die zur Verwirklichung der angestrebten räumlichen Ordnung erforderlichen Tätigkeiten festgelegt.



Der kantonale Richtplan wurde am 19. September 2003 vom Bundesrat genehmigt. Seither erfolgten laufend
Anpassungen in verschiedenen Bereichen (siehe Anpassungen)




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